Sind gleichzeitig und unter gleichen Bedingungen ein oder mehrere Wahlämter zu besetzen, so gelten diejenigen Bewerber als gewählt, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen und die höchste Stimmenzahl erhalten, wobei die Zahl der Bewerber die Zahl dieser Ämter nicht überschreiten darf.
当有一个或一个以上的选须同样条件下同时补足时,应由第一次投中获得过半数且得的候选人当选,候选人人数不得超过应补额。