Wird in Angelegenheiten der internationalen Zusammenarbeit die beiderseitige Strafbarkeit als Voraussetzung angesehen, so gilt diese als erfüllt, wenn die Handlung, die der Straftat zugrunde liegt, derentwegen um Unterstützung ersucht wird, nach den Rechtsvorschriften beider Vertragsstaaten eine Straftat ist, gleichviel, ob die Straftat nach den Rechtsvorschriften des ersuchten Vertragsstaats derselben Gruppe von Straftaten zugeordnet oder in derselben Weise benannt ist wie im ersuchenden Vertragsstaat.
二、在国际合中,凡将双重犯罪视一条件的,如果协助请求中所指的犯罪行在两个缔约国的法律中均犯罪,则应当视这条件已经得到,不论被请求缔约国和请求缔约国的法律是否将这种犯罪列入相同的犯罪类别或者是否使用相同的术语规定这种犯罪的名称。