Auf Verstöße gegen diese Verpflichtungen sollte weiterhin mit breiter Verurteilung reagiert werden und Kriegsverbrechen sollten strafrechtlich verfolgt werden.
Die Sektion kann nur Empfehlungen aussprechen, aber keine Anklage bei einzel-staatlichen Strafverfolgungsbehörden erheben, Disziplinarverfahren einleiten oder administrative Maßnahmen ergreifen.
Die Rechtshilfe kann vom ersuchten Vertragsstaat mit der Begründung aufgeschoben werden, dass sie laufende Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen oder Gerichtsverfahren beeinträchtigt.
Der Rat fordert ferner alle Staaten, insbesondere die Staaten der Region, nachdrücklich auf, zusammenzuarbeiten und seeräuberische Handlungen aktiv strafrechtlich zu verfolgen.
Die betreffenden Vertragsstaaten arbeiten insbesondere in das Verfahren und die Beweiserhebung betreffenden Fragen zusammen, um die Effizienz der Strafverfolgung zu gewährleisten.
Stattdessen bietet er ein völkerrechtliches Rechtsmittel für den Fall, dass die Staaten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verfolgen und ahnden.