Der Sicherheitsrat bekräftigt das Bekenntnis aller Mitgliedstaaten zur Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit Äthiopiens und Eritreas.
Der Treuhandrat spielte eine maßgebliche Rolle bei der Anhebung des Verwaltungsstandards in den Treuhandgebieten sowie dabei, den allgemeinen Prozess der Entkolonialisierung zu fördern.
Im größten Teil Iraks und in wichtigen Teilen Afghanistans, Somalias und des besetzten palästinensischen Gebiets war der Zugang humanitärer Organisationen ebenfalls stark eingeschränkt.
Die schweren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in dem besetzten palästinensischen Gebiet sind ein ernsthaftes Hindernis für die Arbeit des Hilfswerks und anderer internationaler Organisationen.
Der Sicherheitsrat bekräftigt die Grundsätze der politischen Unabhängigkeit, der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit aller Staaten und ihre Verpflichtung, ihre Streitigkeiten auf friedlichem Wege beizulegen.
Befindet sich eine Person in einem Staat, der zwei oder mehr Gebietseinheiten umfasst, so befindet sie sich in der Gebietseinheit, in der sie ihre Niederlassung hat.
Indigene Völker haben das Recht, Prioritäten und Strategien für die Erschließung oder Nutzung ihres Landes oder ihrer Gebiete und sonstigen Ressourcen zu bestimmen und zu entwickeln.
Ein Staat mit zwei oder mehr Gebietseinheiten kann jederzeit durch eine Erklärung andere Regelungen für die Bestimmung des Orts, an dem sich eine Person in diesem Staat befindet, festlegen.