Falls die Sachverständigen binnen vier Arbeitstagen keine zusätzlichen Informationen anfordern, ist das Verfahren nach den Ziffern 5, 6 und 7 anzuwenden.
Die Generalversammlung tritt alljährlich am Dienstag der dritten Woche im September, gerechnet von der ersten Woche des Monats an, die mindestens einen Arbeitstag enthält, zu einer ordentlichen Tagung zusammen.
Die landwirtschaftliche Arbeit richtet sich nach den Wachstumszyklen der Pflanzen, so unterscheiden sich Arbeitstage im Sommer und im Winter drastisch.
Wichtig am ersten Arbeitstag, schreibt euch eine To-Do-Liste und schreibt die nicht zu voll und beginnt also mit langsam weniger Arbeiten die ersten Tage.