Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.
五. 在符合本条的规定的情况下,缔约国应一切适和有效的措施,确保残疾人享有平等权利拥有或继承产,掌管自己的,有平等机会获得银行贷款、抵押贷款和其他形式的金融信贷,并应确保残疾人的产不被任意剥夺。