Im Anschluss an die Prüfung führte das AIAD eine Disziplinaruntersuchung der Behauptung von Pflichtverstößen des leitenden technischen Beraters des Projekts durch.
Zwei Empfehlungen waren das Ergebnis einer Disziplinaruntersuchung, die das AIAD auf Grund von Behauptungen über den leitenden technischen Berater eines von der Hauptabteilung durchgeführten Projekts vorgenommen hatte.