1.Bei Rücktritt eines Mitglieds des Gerichts ist das Rücktrittsschreiben an den Gerichtspräsidenten zur Weiterleitung an den Generalsekretär zu richten.
2.Die Partei ist zu unwichtig und zu klein, als dass sie verboten werden könnte, erklärt Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle damit und fügt selbst hinzu: Dieses Ergebnis könnte manche irritieren.