Massenvernichtungswaffen, insbesondere Kernwaffen, sowie die laufenden Tests von Trägersystemen für solche Waffen sind nach wie vor von vordringlichem Belang.
Die Weiterverbreitung von Kernwaffen durch Staaten erhöht die Verfügbarkeit des Materials und der Technologien, die Terroristen benötigen, um Atomwaffen zu erwerben.
Ungeachtet dessen, ob mehr Staaten Kernwaffen erwerben, stellt auch die Existenz großer Bestände an nuklearem und radiologischem Material ein schwerwiegendes Risiko dar.
Das trifft für die Vermittlung ebenso zu wie für den Wiederaufbau nach Konflikten, Strategien zur Armutsminderung und Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung von Kernwaffen.
Beide Befürchtungen sind heute durchaus realistisch: der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ist nicht mehr das wirksame Hindernis, das er früher war.
Außerdem muss das Moratorium für Versuchsexplosionen von Kernwaffen aufrechterhalten werden, bis wir das Inkrafttreten des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen erreichen können.
Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen sieht zwar ein Rücktrittsrecht vor, doch sollte den Staaten eindringlich nahe gelegt werden, davon nicht Gebrauch zu machen.
Anders als bei Kernwaffen können jedoch viele (wenn auch nicht alle) biologische Agenzien durch Impfstoffe und wirksame Gegenmaßnahmen (einschließlich schneller Diagnose, Quarantäne und Behandlung) bekämpft werden.
In dem Musterzusatzprotokoll führte die IAEO strengere Inspektionsregeln ein, bisher haben aber nur ein Drittel der Vertragsstaaten des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen dieses Protokoll ratifiziert.
Auch chemische und biologische Materialien stellen eine wachsende Bedrohung dar: ebenso wie Kernwaffen verfügen sie über das furchtbare Potenzial, mit einem einzigen Angriff massenhafte Verluste an Menschenleben zu verursachen.
Artikel IV des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen gewährleistet das Recht der Vertragsstaaten, die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln; dieses Recht muss erhalten bleiben.
Wie wollen Sie denn jetzt noch andere Staaten davon überzeugen, auf Kernwaffen zu verzichten? Ich denke, dass der Schritt, auf Kernwaffen zu verzichten, ein richtiger Schritt der Ukraine war.
Wie bekannt, haben wir den Vertrag über das allgemeine Verbot von Atomtests, den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, die Konvention über das Verbot von biologischen Waffen sowie das START-II-Abkommen ratifiziert.
" Wie Sie wissen, ist Japan das einzige Land der Welt, das eine Atombombe erlebt hat. Deswegen war das Thema, eigene Kernwaffen zu besitzen, immer tabu. Seit einigen Jahren wird es aber nun doch diskutiert."