Im Falle des Kosovo führte die Lähmung des Sicherheitsrats dazu, dass die Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) an den Vereinten Nationen vorbei handelte.
21. beschließt, den Punkt "Finanzierung der Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo" in die vorläufige Tagesordnung ihrer achtundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Er unterstützt die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der UNMIK, den gewählten Vertretern des Kosovo und den Behörden in der Bundesrepublik Jugoslawien.
Das Personal der NATO und der Vereinten Nationen arbeitet weiter Seite an Seite im Rahmen der komplexen Friedensbemühungen im Kosovo und in Afghanistan.
Die Regelung soll Mechanismen vorsehen, welche die Teilnahme aller Gemeinschaften des Kosovo an den staatlichen Angelegenheiten gewährleisten, auf zentraler ebenso wie auf lokaler Ebene.
Das Büro der Anklägerin führt außerdem rund 24 weitere Ermittlungsverfahren zu in Bosnien und Herzegowina, Kroatien und im Kosovo (Bundesrepublik Jugoslawien) verübten Verbrechen durch.
Der Rat weist einseitige Initiativen, welche die Stabilität und den Normalisierungsprozess nicht nur im Kosovo, sondern in der gesamten Region gefährden könnten, mit Nachdruck zurück.