Die Arbeitsgruppe kam zu dem Schluss, dass die wirkungsvollsten Sonderbeauftragten diejenigen sind, die sich auf Endergebnisse und nicht auf Prozesse konzentrieren.
Insgesamt führte die Bewertung zu dem Schluss, dass das AIAD durch seine wirksamen Aufsichtsdienste und den von ihm geschaffenen Mehrwert der Organisation gute Dienste geleistet hat.
Diese Überprüfung gelangte ebenso wie der Prüfungsbericht des AIAD zu dem Schluss, dass den gestiegenen Anforderungen an das Amt keine entsprechende Aufstockung des administrativen Unterstützungspersonals gefolgt war.
Die Sachverständigengruppe kam zu dem Schluss, dass die Gerichte im Hinblick auf ihre Arbeitsabläufe und ihre Tätigkeit relativ wirksam funktionieren, gab jedoch 46 Empfehlungen zu ihrer Verbesserung ab.
Nach Angaben der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze gelangte eine von der UNMIS durchgeführte Untersuchung der Angelegenheit zu dem Schluss, dass das truppenstellende Land die der Mission entstandenen Kosten erstatten sollte.
Auf Grund einer internetgestützten Umfrage unter den Nutzern des Integrierten Management-Informationssystems (IMIS) kam das AIAD zu dem Schluss, dass sie im Allgemeinen mit den bereitgestellten Diensten zufrieden waren.