" Und von denen wiederum nur ein kleiner Teil das Zweite Staatsexamen, sodass wir pro Jahr 50 bis 60 Absolventen haben - Volljuristen. Wir benötigen aber das Doppelte, um den jetzigen Stand zu erhalten."
Denn das 3. Staatsexamen hat man zu dem Zeitpunkt, in dem man sich für Doktorandenstellen oder auch in der Industrie oder in anderen Apotheken bewirbt, hat man das 3. Staatsexamen noch nicht in der Tasche.
Das hört sich zunächst einmal gut an. Aber werden die Abschlüsse in der Gesellschaft nach wie vor als ebenbürtig anerkannt, wenn man das Staatsexamen verzichtet?