1.Der Vertragsstaat, in dem der Verdächtige strafrechtlich verfolgt wird, teilt nach innerstaatlichem Recht oder nach den anwendbaren Verfahren den Ausgang des Verfahrens dem Generalsekretär der Vereinten Nationen mit; dieser unterrichtet die anderen Vertragsstaaten.
1.被指控罪犯的缔约国应依照
国内法
可适用的程序,将
讼程序的
果通知联合国秘书长,由
将此情况转达
他缔约国。