Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、本条第二款第三项出售的,承运人应为有权提取的人的利益代为保管出售的价款,但可从承运人承担的任何费用和应付给承运人的与运输这些有关的其他任何款项。