Der Vorschlag wurde abgelehnt, unter anderem, weil die Länder befürchten, dass die Chancen der Verurteilten auf eine Behandlung im Maßregelvollzug zu stark sinken würden.
Denn die Verurteilten sind mittellos und Zahlungen aus dem französischen Fonds gehen, da der Anschlag nicht in Frankreich stattgefunden hat, nur an französische Staatsbürger.
Die Verurteilten wurden für schuldig befunden, im September und Oktober 1973 elf Häftlinge in einem Gefängnis in der nordchilenischen Hafenstadt Pisagua gefoltert und erschossen zu haben.
Gerätselt wird derzeit, wie es dem zu 20 Jahren Haft Verurteilten gelingen konnte, das Fläschchen mit dem mutmaßlichen Gift trotz der strengen Sicherheitsauflagen in das Gericht zu schmuggeln.
Verurteilt das Gericht jemanden zu sechs Jahren Freiheitsstrafe in einem Gefängnis, wird der Verurteilte frühestens nach zwei Dritteln seiner Strafe, also nach vier Jahren inklusive Untersuchungshaft in die Freiheit entlassen.
Die Richter in dem Mammutprozess sahen es als erwiesen an, dass sechs der acht Verurteilten an zwei Bombenanschlägen auf den Brüsseler Flughafen und einem Attentat in der Brüsseler U-Bahn am 22. März 2016 beteiligt waren.