Stellt ein Staat eine Bedrohung für andere Staaten, Menschen außerhalb seiner Grenzen oder ganz allgemein für die internationale Ordnung dar, ist der Wortlaut von Kapitel VII von vornherein umfassend genug und ist auch hinlänglich umfassend ausgelegt worden, um es dem Sicherheitsrat zu gestatten, jede wie auch immer geartete Zwangsmaßnahme, einschließlich militärischer Maßnahmen, gegen einen Staat zu genehmigen, wenn er dies für erforderlich erachtet, "um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen".
如果一个国家威胁到其他国家,威胁到国界以外,更广泛地说,威胁到国际秩序,第七条文本身意义就足够广泛,过去做出了足够广泛解释,允许安全理事会批准一个国家采取胁迫行动,包括军事行动,如果安理会认为“维持恢复国际和平及安全”需要这样做。