Die Überprüfung gelangte zu konkreten Schlussfolgerungen hinsichtlich der Frage, inwieweit die gegenwärtige institutionelle Struktur für die Behandlung dieser Problematik geeignet ist.
Wenn wir in diesem Jahr nicht zu einem Konsens über sie gelangen und beginnen, entsprechend zu handeln, wird sich diese Chance vielleicht nie wieder ergeben.
Dagegen gelang es im Entwicklungsbereich, einen stärkeren Konsens zu schmieden, aber es bestehen weiterhin große Zweifel, ob die Mitgliedstaaten ausreichend entschlossen sind, dementsprechend zu handeln.