2.Unzureichende Sicherheit für die Weiterführung humanitärer Einsätze, infolge deren internationale Helfer abgezogen werden mussten, bildete das Haupthindernis für den Zugang zu hilfsbedürftigen Bevölkerungsgruppen.
3.Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet beziehungsweise vom Sicherheitsrat die Aufforderung erhalten, den sicheren und ungehinderten Zugang der humanitären Organisationen zu hilfsbedürftigen Bevölkerungsgruppen zu erleichtern.
4.Der Rat fordert alle Parteien mit Nachdruck auf, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz von Zivilpersonen voll zu achten, den Zugang zu der hilfsbedürftigen Bevölkerung sicherzustellen und die Sicherheit des humanitären Personals zu garantieren.
5.Der Sicherheitsrat erklärt erneut, dass die Sicherstellung des Zugangs humanitärer Organisationen zu allen hilfsbedürftigen Somaliern und die Gewährung von Garantien für die Sicherheit der Mitarbeiter der Hilfsorganisationen eine unmittelbare und vorrangige Pflicht der Übergangs-Bundesinstitutionen ist.
6.Die im Zweijahreszeitraum 2002-2003 zu verzeichnenden Ergebnisse der Tätigkeiten der Organisation waren außerordentlich vielfältig. Sie umfassen neue internationale Übereinkünfte in allen Schwerpunktbereichen und zuverlässige Mechanismen zur Überwachung ihrer Durchführung und zur Stärkung der nationalen und regionalen Kapazitäten für die praktische Umsetzung derartiger Verpflichtungen, Aufstockung der Kapazitäten für die Friedensschaffung, Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung, Erbringung humanitärer Hilfe für Dutzende Millionen hilfsbedürftiger Menschen sowie Hilfe bei der Konzeption wirtschafts- und sozialpolitischer Maßnahmen, beim Kapazitätsaufbau und bei der Beratung hinsichtlich politischer Entscheidungen, die die nachhaltige Entwicklung fördern und die Umwelt schützen würden.