Jeder Vertragsstaat stellt insbesondere sicher, dass die nach Absatz 1 verantwortlichen juristischen Personen wirksamen, angemessenen und abschreckenden strafrechtlichen, zivilrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Sanktionen unterliegen.
每一缔约国特别应确保对按照上文第1款负有责法律实体实行有效、相称和劝阻性刑事、民事或行政制裁。