4.Ein Vorschlag gilt als Änderungsantrag zu einem anderen Vorschlag, wenn er lediglich die Ergänzung, Streichung oder Änderung eines Teils dieses Vorschlags vorsieht.
5.Vorschläge und wesentliche Änderungsanträge sind in der Regel schriftlich beim Generalsekretär oder einem von ihm bestimmten Stellvertreter einzureichen; dieser leitet sie in Abschrift allen Delegationen zu.
6.Die Beratung und Prüfung von Änderungsanträgen kann der Präsident jedoch auch dann gestatten, wenn sie den Delegationen noch nicht oder erst am gleichen Tag zugeleitet worden sind.
7.Beziehen sich zwei oder mehr Vorschläge, die keine Änderungsanträge sind, auf dieselbe Frage, so wird, sofern die Konferenz nichts anderes beschließt, darüber in der Reihenfolge abgestimmt, in der sie eingebracht wurden.
8.Werden zwei oder mehr Änderungsanträge zu einem Vorschlag eingebracht, so stimmt die Konferenz zuerst über den Änderungsantrag ab, der inhaltlich am weitesten von dem ursprünglichen Vorschlag abweicht, darauf über den sodann am weitesten abweichenden Änderungsantrag, und so fort, bis alle Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt worden sind.
2.Ja, die Diskussionen zwischen Herrn Kretschmann und den Grünen überlasse ich jetzt erst mal den Kolleginnen und Kollegen der Grünen, die ja mit uns gemeinsam diese Änderungsanträge jetzt im Beratungsverfahren stellen.