14.Auch multilaterale, internationale und regionale Finanzinstitutionen widmen der Integration einer geschlechtsbezogenen Perspektive in ihre Politiken verstärkte Aufmerksamkeit.
16.Diese bedeutsamen Entwicklungen eröffnen neue Möglichkeiten und erfordern, den Verantwortlichkeiten aller Parteien erneute Aufmerksamkeit zu schenken.
17.Dabei sollte auch gezielte Aufmerksamkeit darauf gerichtet werden, den Rechtsschutz für Akteure der Zivilgesellschaft auf nationaler Ebene zu stärken.
19.Besondere Aufmerksamkeit sollte behinderten Frauen und Kindern und Menschen mit Entwicklungs-, geistigen und psychiatrischen Behinderungen gewidmet werden.
20.Maßnahmen zur Nachfragesenkung sollen unter Beteiligung der Zielgruppen erarbeitet werden, wobei einer Gleichstellungsperspektive besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden ist.