Den Ausschlag gibt eine Entscheidung, die in Berlin verkündet wurde: NRW will bereits 2030 aus der Kohleverstromung aussteigen, acht Jahre früher als geplant.
Im Kern stellt das Gesetz nun klar, dass allein die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit lebensbedrohlich erkrankter Menschen den Ausschlag zur entsprechenden Behandlung geben darf.