13.Der sektorale Charakter dieser Rechtsinstrumente und die Zersplitterung der Einrichtungen zur Überwachung ihrer Umsetzung erschweren die Ergreifung wirksamer durchgängiger Maßnahmen.
14.Dabei ist der unterschiedliche Charakter dieser beiden Aspekte der Reform zu beachten, denn nur die Erweiterung des Rates bedarf einer Chartaänderung.
15.Mit anderen Worten, der Tenor der gesamten Mission kann durch den Charakter und die Fähigkeiten ihrer Führungsverantwortlichen sehr stark beeinflusst werden.
16.Der zunehmend globale Charakter der organisierten Kriminalität erfordert eine weltweite, in erster Linie auf eine wirksamere internationale Zusammenarbeit gestützte Reak- tion.
17.Der komplementäre Charakter der beiden Bereiche der Sicherheitsratsreform wird allgemein anerkannt, aber in diesem Rahmen wird auch die Möglichkeit eines getrennten Vorgehens vorgeschlagen.
18.Heute besteht die Herausforderung darin, den einzigartigen zwischenstaatlichen Charakter der Vereinten Nationen durch eine zunehmende Offenheit für Partnerschaften mit der globalen Zivilgesellschaft zu bereichern.