Eine Überprüfung aller anderen veröffentlichten Materialien - von wichtigen Referenzwerken bis zu Periodika und Bulletins - vermittelt den Eindruck erheblicher Zersplitterung und Doppelarbeit.
In einigen Fällen könne die unterlassene Berichterstattung darauf zurückzuführen sein, dass der Eindruck bestehe, der Prozess sei gleich einem Gerichtsverfahren von Konfrontation geprägt.