Das fängt nicht nur in der Grundschule an, in der die Kinder schon in den Verkehrsgarten gehen, sondern das geht weiter bis zum Erhalt der Fahrerlaubnis.
Sechsmonatiges Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis drohen bei einer strafbaren Trunkenheitsfahrt, also wenn der Fahrer mit 1,1 Promille oder mehr unterwegs ist oder ein offensichtliches Verkehrsrisiko darstellt.