"Das Amt für interne Aufsichtsdienste soll unter der Führung des Generalsekretärs Handlungsfreiheit bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben besitzen und ist im Einklang mit Artikel 97 der Charta der Vereinten Nationen befugt, alle Maßnahmen einzuleiten, durchzuführen und darüber Bericht zu erstatten, die es zur Erfüllung seiner in dieser Resolution vorgesehenen Verantwortlichkeiten in Bezug auf Überwachung, interne Revision, Inspektion und Evaluierung sowie Untersuchungen für notwendig erachtet. " (Ziff. 5 a))
内部监督事务厅履职责时在秘书长的权使业务独立,并且根据《宪章》第十七条,有权开展、进和报告履本决议规定的监测、内部审计、检查和评价以及调查职责所必要的任何动(第5(a)段)。