Sonstige Gründe, aus denen der Schuldner durch Zahlung an die empfangsberechtigte Person, ein zuständiges Gericht oder eine andere zuständige Stelle oder eine öffentliche Hinterlegungsstelle befreiend leisten kann, bleiben von diesem Artikel unberührt.
本条不影响债务人以通过向有权获者、主的司法或其他或向公共存基金而解除债务人义务的任何其他理由。