2.Zur Ergänzung der einzelstaatlichen Bemühungen müssen die zuständigen internationalen und regionalen Institutionen wie auch entsprechende Institutionen in den Ursprungsländern private Auslandsinvestitionen in die Infrastrukturentwicklung und andere vorrangige Bereiche, darunter auch in Projekte zur Überwindung der digitalen Kluft in den Entwicklungs- und Transformationsländern, verstärkt unterstützen.
3.Zur Ergänzung der einzelstaatlichen Bemühungen müssen die zuständigen internationalen und regionalen Institutionen wie auch die geeigneten Institutionen in den Ursprungsländern ihre Unterstützung für private Auslandsinvestitionen in die Infrastrukturentwicklung und andere vorrangige Bereiche, darunter auch in Projekte zur Überwindung der digitalen Kluft in den Entwicklungs- und Übergangsländern erhöhen.