Die Absätze 1, 2, 3 und 4 sind als Bestandteil jeder Schiedsklausel oder Schiedsvereinbarung anzusehen; jede mit diesen Absätzen nicht vereinbare Bestimmung einer solchen Klausel oder Vereinbarung ist nichtig.
五、第一款、第二款、第三款和第四款规定,视为每一仲裁款或仲裁一部分,此种款或规定,凡与其不一致,一概无效。