Die Stimmabgabe jedes Staates, der an einer namentlichen Abstimmung oder an einer aufgezeichneten Abstimmung teilnimmt, wird im Sitzungsprotokoll oder Sitzungsbericht festgehalten.
Der Vertreter eines Staates, der einen Vorschlag oder einen Antrag eingebracht hat, darf seine Stimmabgabe dazu nur erläutern, wenn der Vorschlag oder Antrag geändert worden ist.