13. beschließt, den Unterpunkt "Rohstoffe" unter dem Punkt "Makroökonomische Grundsatzfragen" in die vorläufige Tagesordnung ihrer neunundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Während einer Sondertagung können Gegenstände der Ergänzungsliste und Zusatzgegenstände mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder der Tagesordnung angefügt werden.
Die Kommission für Friedenskonsolidierung wird Angelegenheiten behandeln, die auf der Tagesordnung des Sicherheitsrats stehen und ihr vom Rat vorgelegt werden.
Die vorläufige Tagesordnung einer Sondertagung enthält nur diejenigen Gegenstände, deren Behandlung in dem Antrag auf Einberufung der Tagung vorgeschlagen wurde.
Jedem zur Aufnahme in die Tagesordnung vorgeschlagenen Gegenstand sind ein erläuterndes Memorandum und nach Möglichkeit die wesentlichen Unterlagen oder ein Resolutionsentwurf beizufügen.
Dieser Punkt, den die Generalversammlung auf ihrer sechzigsten Tagung noch nicht behandelt hat, befindet sich weiterhin auf der Tagesordnung der genannten Tagung.
Seine Aufnahme in die vorläufige Tagesordnung der neunundfünfzigsten Tagung erfolgt vorbehaltlich etwaiger Beschlüsse, die die Versammlung auf ihrer achtundfünfzigsten Tagung noch fasst.
Seine Aufnahme in die vorläufige Tagesordnung der sechsundfünfzigsten Tagung erfolgt vorbehaltlich etwaiger Beschlüsse, die die Generalversammlung auf ihrer fünfundfünfzigsten Tagung noch fasst.