Wir unterstützen die Durchführung des Aktionsplans der Vereinten Nationen zur Verhütung des Völkermords und die diesbezüglichen Arbeiten des Sekretariats.
Der Generalsekretär hat konkrete Vorschläge für Maßnahmen des Sicherheitsrats zur Verhütung von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterbreitet.
Jeder einzelne Staat hat die Verantwortung für den Schutz seiner Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Am größten war das Versagen der Vereinten Nationen bei ihren Versuchen, in gewaltsamen Zivilkonflikten der ethnischen Säuberung und dem Völkermord Einhalt zu gebieten.
Seither herrscht die Auffassung, dass Völkermord, unabhängig davon, wo er verübt wird, eine Bedrohung der Sicherheit aller darstellt und niemals toleriert werden darf.
Sowohl nach Völkervertragsrecht als auch nach Völkergewohnheitsrecht sind die Staaten verpflichtet, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhüten und zu bestrafen.
Es dauerte fast einen Monat, bevor Vertreter der Vereinten Nationen die Ereignisse als einen Völkermord bezeichneten; bei einigen Sicherheitsratsmitgliedern dauerte es sogar noch länger.
Die Vereinten Nationen tragen auch die moralische Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass gefährdete Menschen geschützt werden und dass es nie wieder zu einem Völkermord kommt.
Aus diesen Erfahrungen haben wir gelernt, dass der allererste Schritt zur Verhinderung von Völkermord darin besteht, gegen die Umstände anzugehen, die seine Begehung ermöglichen.
Wir stimmen überein, dass der Schutz der Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in erster Linie jedem einzelnen Staat obliegt.
Wir bitten die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, den Gebrauch des Vetos in Fällen von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu unterlassen.
Dies sind nach wie vor die ersten Verurteilungen wegen Völkermordes, die seitens eines internationalen Gerichts ergangen sind, und sie bilden wichtige Präzedenzfälle für andere Gerichtsbarkeiten.
Der Ermittler war zuvor in der Stadt Cynagugu (Ruanda) ein Hauptankläger während des Völkermordes gewesen und war unter falschem Namen und mit gefälschtem Pass bei dem Gericht tätig.