Das Verfügungsrecht besteht während des gesamten Zeitraums der Verantwortlichkeit des Beförderers nach Artikel 12 und endet, wenn dieser Zeitraum endet.
Christian Bommarius: " Unabhängig aber von dem historischen Hintergrund, sagte er, dass der Staat, der das Leben nicht gebe, es auch nicht nehmen könne. Er habe kein Verfügungsrecht über das menschliche Leben" .