Unbeschadet des Artikels 23 zieht jeder Vertragsstaat in Erwägung, die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zu treffen, um die Verheimlichung oder die andauernde Einbehaltung von Vermögensgegenständen, wenn vorsätzlich begangen, nachdem ohne Beteiligung der betreffenden Person eine der in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen umschriebenen Straftaten begangen wurde, als Straftat zu umschreiben, wenn die betreffende Person weiß, dass diese Vermögensgegenstände aus einer der in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen umschriebenen Straftaten stammen.
在不影响本公约第二十三条的规定的情况下,各缔约国均应当取必要的立法和其他措施,下述故意实施的行规定:行所涉及的人员虽未参与根据本公约确立的任何,但在这些实施后,明知财产是根据本公约确立的任何的结果而窝藏或者继续保留这种财产。