Ungeachtet des Absatzes 2 kann in einem Insolvenzverfahren, das in einem anderen Staat als demjenigen, in dem sich der Zedent befindet, eingeleitet wird, einem Vorzugsrecht, das nach dem Recht des Staates des angerufenen Gerichts von Gesetzes wegen entsteht und dem in einem Insolvenzverfahren nach dem Recht dieses Staates Vorrang vor den Rechten eines Zessionars eingeräumt wird, ungeachtet des Artikels 22 Vorrang eingeräumt werden.
尽管有本2和22的规定,非转让人所国的一国发动的产序中,根据法院所地国法依法产生并根据该国法产诉讼序中相对于某一受让人的权利而被给予优先地位的任何优惠权利,可具有这种优先。