Soweit Flüchtlinge auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, können ihnen die Behörden den Wohnort vorschreiben - oder bestimmte Orte für tabu erklären.
In kleinen Städten ist solche Situation vielleicht nicht so schlimm, da die Wohnorte der Angestellten nicht so weit von ihren Arbeitsorten entfernt sind.