Die Zivilbevölkerung innerhalb der Zone soll durch eine angemessene, jedoch begrenzte Zahl eritreischer Zivilmilizen und Zivilpolizisten unterstützt werden.
Gegenmaßnahmen sind auf die vorübergehende Nichterfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen begrenzt, die der die Maßnahmen ergreifende Staat gegenüber dem verantwortlichen Staat hat.
So stellen beispielsweise die für die Innenrevision des Sanierungsgesamtplans bereitgestellten begrenzten Ressourcen ein erhebliches Risiko für das Management der Organisation dar.