Die Vertragsstaaten können die Möglichkeit erwägen, zu verlangen, dass ein Täter den rechtmäßigen Ursprung dieser mutmaßlichen Erträge aus Straftaten oder anderer einziehbarer Vermögensgegenstände nachweist, soweit dies mit den wesentlichen Grundsätzen ihres innerstaatlichen Rechts und der Art der Gerichts- und anderen Verfahren vereinbar ist.
八、缔约国可以考虑要求由罪犯类所指称的犯罪所得或者他应当予以没收的财产的法源,但是此种要求应当符本国法律的基本原则以及司法程序和他程序的性质。