Wir beschließen daher, geeignete und zeitgerechte Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des internationalen Wirtschafts- und Finanzsystems zu ergreifen.
Dem Wirtschafts- und Sozialrat, dem Treuhandrat und erforderlichenfalls anderen Organen der Vereinten Nationen werden geeignete ständige Bedienstete zugeteilt.
Die Vertragsstaaten gewähren diesen Personen bei Bedarf jede geeignete Hilfe bei ihrer physischen und psychischen Genesung und sozialen Wiedereingliederung.