Ausarbeitung entsprechender innerstaatlicher Rechtsvorschriften oder Verwaltungsverfahren zur Regelung der Aktivitäten der am Zwischenhandel mit Kleinwaffen und leichten Waffen Beteiligten.
Der Rat legt den Waffen ausführenden Ländern nahe, bei Geschäften mit Kleinwaffen und leichten Waffen höchstes Verantwortungsbewusstsein walten zu lassen.
Der Rat legt den Mitgliedern nahe, energische Maßnahmen zu treffen, um die Lieferung von Kleinwaffen, leichten Waffen und Munition in Instabilitätszonen zu beschränken.
Die zunehmende Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen ist sehr beunruhigend und stellt eine wahre Epidemie dar, die keinen Teil der Welt unberührt lässt.
In dieser Hinsicht begrüßt der Rat die Veröffentlichung des Handbuchs für umweltverträgliche Methoden der Vernichtung von Kleinwaffen, leichten Waffen, Munition und Sprengstoffen durch den Generalsekretär.
Er fordert die Staaten, die internationalen Organisationen und die Wirtschaft auf, ihre Bemühungen zur Verhütung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen zu verstärken.
Von der Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen geht nach wie vor eine schwerwiegende Bedrohung des Friedens, der Stabilität und der nachhaltigen Entwicklung aus.
Eingedenk des beträchtlichen Volumens des erlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unterstreicht der Rat die grundlegende Bedeutung wirksamer innerstaatlicher Vorschriften und Kontrollen für diesen Handel.
Gewährleistung der Verantwortlichkeit für alle im Besitz des Staates befindlichen und von ihm ausgegebenen Kleinwaffen und leichten Waffen und wirksamer Maßnahmen für die Rückverfolgung solcher Waffen.
Der Rat legt den Waffen ausführenden Ländern nahe, bei Geschäften mit Kleinwaffen und leichten Waffen gemäß ihren Verpflichtungen nach dem einschlägigen Völkerrecht höchstes Verantwortungsbewusstsein walten zu lassen.
Ein Staat kann ein Ersuchen um Rückverfolgung von in seinem Hoheitsgebiet aufgefundenen Kleinwaffen und leichten Waffen einleiten, die er als illegal im Sinne des Absatzes 6 erachtet.