Sie konnten mitlesen, waren immer von uns in die Lage versetzt worden zu erkennen, inwieweit also Vorgänge laufen, die für die Polizei von Bedeutung sind.
Nach bisherigen Erkenntnissen konnte das Schadprogramm Nachrichten und E-Mails mitlesen, Anrufe verfolgen, Passwörter abgreifen, Tonaufnahmen machen und den Aufenthaltsort des Nutzers aufzeichnen.