Umgekehrt kann der Unterschied zwischen Mandaten nach Kapitel VI und Kapitel VII auch übertrieben werden: Es bestehen kaum Zweifel daran, dass nach Kapitel VI (und somit ohne Befugnis zu Zwangsmaßnahmen) operierende Friedenssicherungsmissionen das Recht zur Gewaltanwendung zum Zweck der Selbstverteidigung besitzen, ein Recht, das sich nach weit verbreiteter Auffassung auf die "Verteidigung der Mission" erstreckt.
另一方面,第六章规定的任务和第七章规定的任务之间的差别可夸大:持和团是根据第六章出的(因此没有实施和的权力),但它无疑有权使用武力进行自卫,而且们普遍公认这一权力包括“团的防卫”。