Das mündliche Verfahren des Gerichts ist öffentlich, sofern nicht das Gericht beschließt, dass außergewöhnliche Umstände den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern.
Diziplinaruntersuchun-gen sollen ermitteln, ob ein Vergehen vorliegt, und, sofern dies der Fall ist, die Verantwortlichen identifizieren, sodass Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können.
Es gibt Anzeichen dafür, dass die Ziele trotz ungleichmäßiger Fortschritte nach wie vor erreichbar sind, sofern die bestehenden Verpflichtungen eingehalten werden.
Jeder Vertreter kann eine aufgezeichnete Abstimmung verlangen, die ohne Aufruf der Namen der Staaten durchgeführt wird, sofern nicht ein Vertreter dies verlangt.
Ein benannter Vertreter des Büros des Sprechers des Generalsekretärs kann jederzeit an den informellen Konsultationen teilnehmen, sofern der Rat nichts anderes beschließt.
Der Sicherheitsrat legt außerdem Personen, die Unterrichtungen geben, nahe, ihre ersten Bemerkungen auf 15 Minuten zu beschränken, sofern der Rat nichts anderes beschließt.
Der Schuldner kann dem Zessionar jedes sonstige Aufrechnungsrecht entgegenhalten, sofern es dem Schuldner zu dem Zeitpunkt zustand, zu dem ihm die Abtretungsanzeige zuging.
Bei den Konsultationen wiederholten diese Staaten ihre offizielle gemeinsame Position, schienen aber bereit, Alternativen zu erwägen, sofern diese konkret und ausreichend attraktiv sind.
Ein Einbringer kann seinen Vorschlag oder Antrag jederzeit zurückziehen, bevor ein Beschluss dazu gefasst wurde, sofern der Vorschlag oder Antrag nicht geändert worden ist.
Während einer Notstandssondertagung können Zusatzgegenstände, sofern sie unter die Resolution 377 A (V) fallen, mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder der Tagesordnung angefügt werden.
Ein Vertreter kann eine Rede in einer Sprache halten, die nicht Konferenzsprache ist, sofern die betreffende Delegation für die Dolmetschung in eine der Konferenzsprachen sorgt.
Jeder dieser Regeln kann von der Konferenz ausgesetzt werden, sofern der Aussetzungsvorschlag 24 Stunden vorher bekannt gegeben wurde; darauf kann verzichtet werden, wenn kein Vertreter widerspricht.
Die Mitglieder der Unterausschüsse und Arbeitsgruppen von Ausschüssen werden vorbehaltlich der Billigung durch den betreffenden Ausschuss vom Vorsitzenden dieses Ausschusses ernannt, sofern der Ausschuss nichts anderes beschließt.
Dann wird ein Rentenverfahren eingeleitet. Ihm wird dann lebenslang Renten bazahlt, sofern damit zu rechnen ist, dass die Arbeitsunfähigkeit bestehen bleibt.