Die streitenden Parteien können ungeachtet dieses Kapitels und des Kapitels 14 nach Entstehung der Streitigkeit vereinbaren, diese an jedem beliebigen Ort beizulegen.
Unter dem ausländischen Baume waren schon manche Generationen von Klosterschülern vorübergegangen, ihre Schreibtafeln unterm Arm, schwatzend, lachend, spielend, streitend, je nach der Jahreszeit barfuß oder beschuht, eine