Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen gesetzgeberischen, verwaltungsmäßigen, gerichtlichen oder sonstigen Maßnahmen, um auf der Grundlage der Gleichberechtigung zu verhindern, dass Menschen mit Behinderungen der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
二. 缔约国应当采取一切有效的立法、行政、司法他措施,与他的基础上,防止残疾遭受酷刑残忍、不道有辱格的待遇处罚。