Erhält der Ausschuss Informationen, die nach seiner Meinung wohlbegründete Hinweise darauf enthalten, dass es in dem Gebiet, über das ein Vertragsstaat die Hoheitsgewalt ausübt, eine ausgedehnte oder systematische Praxis des Verschwindenlassens gibt, so kann er, nachdem er von dem betreffenden Vertragsstaat alle einschlägigen Informationen eingeholt hat, der Generalversammlung der Vereinten Nationen über den Generalsekretär der Vereinten Nationen die Angelegenheit als dringlich zur Kenntnis bringen.
如果委员会收到的消息表明,有充分迹象显示,某缔约国管辖下的领土正在发有组织的强迫失踪问题,委员会可向有关缔约国索取一切有关资料,并通过联合国秘书长,将问题紧急提请联合国会注意。