1.Die betreffenden Vertragsstaaten arbeiten insbesondere in das Verfahren und die Beweiserhebung betreffenden Fragen zusammen, um die Effizienz der Strafverfolgung zu gewährleisten.
2.Die betreffenden Vertragsstaaten arbeiten miteinander zusammen, insbesondere in das Verfahren und die Beweiserhebung betreffenden Fragen, um die Effizienz einer solchen Strafverfolgung zu gewährleisten.