2.Im Rahmen des Entwurfs des Programmhaushaltsplans legt der Generalsekretär der Generalversammlung eine mit Begründungen versehene Liste der im vorhergegangenen Haushaltszeitraum vorgesehenen Produkte vor, die seiner Auffassung nach eingestellt werden können und die daher nicht mehr in den Entwurf des Programmhaushaltsplans aufgenommen wurden.