Unbeschadet der Verpflichtung, die Untersuchung bis zur Aufklärung des Schicksals der verschwundenen Person fortzuführen, trifft jeder Vertragsstaat die geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Rechtsstellung verschwundener Personen, deren Schicksal noch nicht aufgeklärt worden ist, und die ihrer Verwandten, unter anderem hinsichtlich der sozialen Sicherung, finanzieller Angelegenheiten, des Familienrechts und der Eigentumsrechte.
六、 在不影响缔约国的义务——续调查,直至查明下落的条件下,对尚未查明下落的,各缔约国应对其本人及家属的法地位问题,在社会福利、经济问题、家庭法和财产权等方面,采取必要措施。