Der Rat fordert die Mitgliedstaaten, deren Marineschiffe und Militärflugzeuge in den benachbarten internationalen Gewässern und im benachbarten Luftraum der Küste Somalias verkehren, auf, wachsam gegenüber allen dort auftretenden Fällen von Seeräuberei zu sein und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Handelsschifffahrt, insbesondere den Transport von humanitären Hilfsgütern, vor allen derartigen Handlungen im Einklang mit dem einschlägigen Völkerrecht zu schützen.
安励那些在索马里海岸邻近的国际水域和空域中有海军舰船和军用飞机的员国随时注在那里发生的任何海盗行为,按照有关国际法采取适当的行动,保护过往商船,尤其是人道助的运送,以免受海盗之害。